Liebe Abschlussschülerinnen, liebe Abschlussschüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nachdem wir nun Klarheit über die Rahmenbedingungen für unsere Abschlussfeierlichkeiten haben, können wir alle endlich über einige wichtige Sachverhalte informieren.

Es gelten folgende Regelungen:

Jede Absolventin und jeder Absolvent darf von maximal zwei Erziehungsberechtigten oder zwei Personen aus der eigenen häuslichen Gemeinschaft begleitet werden. Es sind ebenfalls Begleitpersonen zulässig, die nach Corona-Bekämpfungsverordnung von der Kontaktbeschränkung ausgenommen sind (Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister, eigene Kinder und andere in gerader Linie Verwandte).

Laut Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu den schulischen

Abschlussfeiern von 03.06.2020, sind wir verpflichtet, die Kontaktdaten aller Teilnehmenden zu erheben.

Die Daten werden für einen Zeitraum von sechs Wochen aufbewahrt und dann vernichtet. Sie sind auf Verlangen der zuständigen Behörde zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte davon keine Kenntnis erlangen. Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig. Der zur Datenerhebung Verpflichtete hat Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, von dem Besuch oder Nutzung der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

Bitte geben Sie die nachfolgende Erklärung bis zum 16.06.2020 in der Schule ab (per Mail, Post oder persönlich).

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Name der Entlasschülerin/des Entlassschülers:

 

Gäste

  1. Gast:

Vor- und Nachname:

Anschrift:

Tel. und E-Mail Adresse, soweit vorhanden: Gast:

  1. Gast

Vor- und Nachname:

Anschrift:

Tel. und E-Mail Adresse, soweit vorhanden: