Ministerium beschließt Aussetzung des Schulunterrichts

Stand:13.50 Uhr

— Pressemitteilung —
Ab MONTAG, 16. März, ist der Schulunterricht in allen allgemeinbildenden, beruflichen Schulen und Ersatzschulen in freier Trägerschaft im Land ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien am 19. April

Um die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung heute (13.3.) entschieden, dass Schülerinnen und Schüler und Kitakinder ab Montag zu Hause bleiben sollen. Ab kommenden Montag gilt folgendes:

Der Lehrbetrieb an Schulen ab Klasse 7 – Klasse 13 wird ab Montag, 16.3., ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.)
Schülerinnen und Schüler haben keinen Unterricht an den Schulen. Alle Abschlussprüfungen, insbesondere die Abiturprüfungen, werden auf die vorgesehen Alternativtermine (Nachprüfungen) nach den Osterferien verlegt. Die Landesregierung ist bestrebt sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können, um eine Fortsetzung der Bildungslaufbahn zu ermöglichen.

Der Lehrbetrieb an Schulen von Klasse 1 – 6 wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.).
Für Kinder der Klassen 1-6 wird zunächst bis Mittwoch 18.3. weiterhin eine Betreuung in den Schulen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Mittwoch 18.3. das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Förderzentren werden aufgrund ihrer individuellen Betreuungsstruktur bei Bedarf weiterhin eine notwendige Betreuung anbieten.

Anschreiben von Bildungsministerin Karin Prien an die Schulen

Bildungsministerin Prien: „Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der Coronavirus-Infektionen müssen weitgreifende kontaktreduzierende Maßnahmen ergriffen werden, um die hohe Ausbreitungsdynamik soweit wie möglich einzudämmen. Aufgrund des vorherrschenden Übertragungswegs (Tröpfcheninfektion) ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch, z. B. durch Husten, Niesen und auch durch mild erkrankte oder asymptomatisch infizierte Personen leicht möglich.”

„Die Durchführung von Unterrichtsveranstaltungen kann dazu beitragen, das Virus schnell zu verbreiten. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren hat daher als kontaktreduzierende Maßnahme den Unterrichtsbetrieb an den Schulen und Förderzentren und den Haus- und Krankenhausunterricht untersagt. Da der Schulunterricht nicht stattfinden darf, ist den Schülerinnen und Schülern insofern die Erfüllung der Schulpflicht nicht möglich.“

Für den Schulbetrieb bedeutet das Folgendes:

– Ab Montag, den 16. März 2020 findet ab der 7. Jahrgangsstufe kein Unterricht mehr statt. Schulfahrten und sonstige schulische Veranstaltungen sind ab sofort untersagt. Praktika werden nicht ausgeführt.
In den berufsbildenden Schulen finden ebenfalls kein Unterricht, keine Betriebspraxis, keine Praktika, keine Schulfahrten, keine sonstigen Veranstaltungen und keine Abschlussprüfungen statt.

– Die Lehrkräfte sind grundsätzlich verpflichtet zum Dienst zu erscheinen. Schulleiterinnen und Schulleiter halten zusammen mit den Lehrkräften den schulorganisatorischen Betrieb in der Schule aufrecht.

– Für die 1. bis 6. Jahrgangsstufe findet ebenfalls kein Unterricht statt, es wird aber ein schulischer Notbetrieb bis Mittwoch, den 18. März 2020 eingerichtet für besondere Situationen. Das betrifft nur Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. Alleinerziehende in einem Bereich tätig sind, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig und systemrelevant ist, und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu diesen Arbeitsbereichen gehören beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Am Mittwoch, den 18. März 2020 gibt es weitere Informationen für einen darüber hinaus erforderlichen Notbetrieb.

– Die Abschlussprüfungen finden voraussichtlich ab dem 20. April 2020 statt. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird mit den Schulen zusammen die Abläufe anpassen.

Die Eltern, die in einem Bereich arbeiten, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist, werden gebeten, ihren entsprechenden Betreuungsbedarf der Schule anzuzeigen. Dieser Erlass gilt bis einschließlich 19. April 2020.“

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur