Die Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5  in der Schule wird voraussichtlich bis zum 30.11.2020 verlängert.

Die Pflicht bezieht sich auf den Unterrichtsraum mit der Ausnahme von Prüfungen und mündlichen Vorträgen, bei denen ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird, sowie auf den Schulhof, die Cafeteria, Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes und auf den Schulweg von der Bus- oder Bahnhaltestelle zur Schule (und zurück), soweit nicht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder anderen Person eingehalten wird.