Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier erhalten Sie die notwendigen Informationen zur Notbetreuung während der Osterferien:

  • Eine Anmeldung durch die Eltern ist unbedingt bis zum Vortag 15.00 Uhr erforderlich, damit die Schule entsprechende Vorkehrungen treffen kann.

Hierfür wenden sich die Eltern per E-Mail oder per Telefon an die Schulleitung.

  • Mail: GertrudGeipel@gmx.de
  • Telefon: 04638-1219 Frau Geipel

 

  • Anspruch auf eine Betreuung haben nur Eltern, die beide (bei Alleinerziehenden nur ein Elternteil) in Berufen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der wichtigsten Gebiete der Infrastruktur beitragen:
    • Energie: Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc.
    • Ernährung und Hygiene: Produktion, Groß- und Einzelhandel inkl. Logistik und Zulieferung
    • Finanzen
    • Gesundheit: Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
    • Informationstechnik und Telekommunikation inkl. Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
    • Medien und Kultur zur Risiko- und Krisenkommunikation
    • Transport und Verkehr: Logistik für die KRITIS und ÖPNV
    • Wasser und Entsorgung
    • Staat und Verwaltung: Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz, Grundschullehrkräfte, Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Internatsbetrieb und in Kindertageseinrichtungen Tätige

Eine Ausnahme gilt, wenn beide Elternteile berufstätig sind, aber mind. ein Elternteil in einem medizinisch-pflegenden Bereich tätig ist.
Eltern, die das Betreuungsangebot nutzen, haben vor Aufnahme der Betreuung der betreuenden Lehrkraft ein Schreiben des Arbeitgebers vorzulegen, aus dem der unabwendbare Bedarf hervorgeht.

Es handelt sich ausdrücklich um ein Betreuungsangebot und kein Unterrichtsangebot.
Erkrankte Kinder müssen umgehend von ihren Eltern während der Betreuungszeit abgeholt