Liebe Eltern,Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler,

laut Verordnung vom 14.01.2022 gelten für Schulen unter anderem neue Quarantäne Regeln.

Zitat:

Vor dem Hintergrund der seriellen Teststrategie und des erhöhten Schutzstandards in
Schulen sind bei Einhaltung aller Vorgaben in Schulen in der Regel keine Quarantänemaßnahmen erforderlich. Das bedeutet, dass in Schulen folgende Veränderungen gegenüber den Regelungen der ersten Schulwoche gelten:
Tritt in Schulen ein Infektionsfall auf, der durch einen PCR-Test bestätigt wird, besteht für andere Personen aufgrund des schulischen Schutzkonzepts mit der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Schulen-CoronaVO und der seriellen Teststrategie keine Absonderungspflicht. Das gilt z. B. auch für Sitznachbarn der infizierten Person.
Lediglich im Einzelfall kann eine Absonderung in Betracht kommen, wenn die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten worden sind. In diesen Fällen obliegt es der infizierten Person oder bei jungen Schülerinnen und Schülern ihren Erziehungsberechtigten, die engen Kontaktpersonen (z. B. Sitznachbarn) eigenverantwortlich zu informieren. In diesen Fällen gilt dann eine Absonderungspflicht für fünf Tage gemäß Absonderungserlass des MSGJFS.
Sog. Geboosterte, „frisch“ doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und „frisch“ Genesene müssen jedoch gar nicht in Quarantäne.

Die gesamte Corona Schulinformation 003 ist unter dem Reiter „Corona Informationen Schule“ hier auf der Webside zu finden.

G.Geipel