Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

 

mit der heutigen Corona-Schulinformation übersende ich die Information zur Änderung der Schulen-Coronaverordnung, die ab 22. November gelten wird. Die Änderung bringt folgende Neuerungen:

 

  • Nachdem die Maskenpflicht zuvor am Sitzplatz ausgesetzt worden war, gilt sie nun wieder im gesamten Schulgebäude, auch in den Klassenräumen. Eine Ausnahme soll lediglich dann gemacht werden, wenn es um Spracherwerb geht. (z.B. Deutschunterricht, DaZ oder auch wenn es pädagogisch geboten ist, wie in bestimmten Situationen im Förderbereich).

 

  • Die Testpflicht gilt weiter: Alle ungeimpften Schülerinnen und Schüler MÜSSEN sich zwei Mal pro Woche in der Schule testen; die geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler SOLLEN die Gelegenheit wahrnehmen, sich in der Schule zu testen. Das gilt ebenso für alle an Schule Beschäftigten.

 

  • Sollte es einen bestätigten Fall in einer Lerngruppe geben, wird in dieser Lerngruppe auch weiterhin fünf Schultage lang TÄGLICH getestet. Auch den Genesenen und Geimpften wird dringend empfohlen, an den Testungen in der Schule teilzunehmen.

 

  • Die rechtliche Umsetzung erfolgt zu Montag; Ministerin Prien ruft dazu auf, ab sofort wieder im gesamten Schulgebäude Masken zu tragen, auch an den Sitzplätzen.

 

Finden Sie zusätzlich auch ein Video zu der Änderung unter dem Link https://www.youtube.com/watch?v=QnBbuNon5nI. Bitte verwenden Sie gerne die Information, die aus Ihrer Sicht am zweckmäßigsten ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Kraft

1711_Maskenpflicht