Grundsätzlich gilt: Eltern, die für ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse befürchten, können ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen.

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Schulen in SH sind geöffnet, Schüler dürfen zu Hause bleiben

Anders als in Nordrhein-Westfalen fällt die Schule am Donnerstag nicht generell aus. Laut Bildungsministerium gilt für Schulen, was generell bei extremen Witterungslagen gilt: Eltern, die für ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse befürchten, können ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen. Der versäumte Unterrichtstag werde nicht als Fehltag erfasst, so ein Ministeriumssprecher.