Informationsschreiben_MSGJFS

Viele Erwachsene haben bereits eine Auffrischimpfung erhalten. Diese sogenannte Boosterimpfung steht nun auch allen Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren in den Impfstellen des Landes zur Verfügung. Sie erhalten den für diese Altersgruppe von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfstoff Comirnaty® von BioNTech.

Impfangebote an den Schulen
Damit möglichst viele Kinder und Jugendliche, die eine Impfung erhalten möchten, einen möglichst einfachen Zugang zu Impfangeboten haben, wird erneut an allgemein bildenden weiterführenden Schulen sowie an Förderzentren der Besuch eines mobilen Impfteams ermöglicht. Die Schulleitungen wurden bereits darüber informiert, dass mobile Impfteams angefordert werden können. Die Impftermine werden Anfang Februar beginnen.
Wann genau ein Impftermin an welcher Schule stattfindet, wird in der Schule bekannt gegeben werden. Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler selbstverständlich freiwillig. Eine vorherige Anmeldung zum Impftermin ist nicht erforderlich. Die Schulen werden jedoch eventuell zur besseren Planung anonymisiert abfragen, wie groß das Interesse an einem Impftermin in der Schule ist.
Voraussetzung für die Auffrischimpfung ist, dass die letzte Impfung der Grundimmunisierung (i.d.R. die 2. Impfung oder eine Impfung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion) 3 Monate zurückliegt. Es können aber auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren geimpft werden, die noch gar nicht oder erst einmal geimpft wurden.

Viele Erwachsene haben bereits eine Auffrischimpfung erhalten. Diese sogenannte Boosterimpfung steht nun auch allen Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren in den Impfstellen des Landes zur Verfügung. Sie erhalten den für diese Altersgruppe von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfstoff Comirnaty® von BioNTech.