20221019_Information_Impfungen (002)

Die Impfquote der Kinder und Jugendlichen ist in Schleswig-Holstein erfreulich hoch. Während aktuell 88 % in der Altersgruppe 12 bis 17 Jahre grundimmunisiert sind, haben
aber erst ca. 47 % bereits eine Auffrischimpfung erhalten. Aktuell (Stand 3. August 2022) empfiehlt die STIKO allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren eine
COVID-19-Impfung, bestehend aus Grundimmunisierung mit 2 Impfstoffdosen und Auffrischimpfung.

Daher bietet die Kassenärztliche Vereinigung SH am Dienstag, den 25.10.2022 ( Uhrzeit wird noch bekannt gegeben) die Möglichkeit an, dass Schülerinnen und Schüler in der Schule geimpft werden können. Diese Impfungen sind freiwillig.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den anliegenden Schriftstücken.

info 28922 Anlage 4_Information Impfangebot_SuS unter 12 Jahren

info 28922 Anlage 5_Information Impfangebot_SuS ab 12 Jahren un

Ebenfalls finden Sie hier alle benötigten Formulare.

info 28922 Anlage 6_Aufklaerungsbogen

info 28922 Anlage 7_Anamnese_und Einwilligungsbogen

Aufklaerungsbogen-Arabisch

Aufklaerungsbogen-Persisch

Aufklaerungsbogen-Rumaenisch

Aufklaerungsbogen-Russisch

Aufklaerungsbogen-Ukrainisch

Die Impfungen werden von mobilen Impfteams durchgeführt, die von den Schulleitungen angefordert werden können. Verimpft wird der für die Altersgruppe ab 12 Jahren empfohlene Impfstoff Comirnaty des Herstellers BioNTech sowie für Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren der Impfstoff Comirnaty 10 μg von BioNTech (sog. „Kinder-Impfstoff“). Eine Checkliste für teilnehmende Schulen und die zum Impftermin mitzubringenden Unterlagen sind den Anlagen zu entnehmen. Diese Unterlagen sind dem mobilen Impfteam zu übergeben, nicht der Schule bzw. dem Schulbüro. Die mobilen Impfteams vor Ort stellen im Anschluss an die Impfung direkt digitale Impfzertifikate aus, sofern dies gewünscht ist.
Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Eine Anmeldung zum Impftermin ist nicht erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich vom Unterricht befreien lassen, falls der Impftermin in die Unterrichtszeit fallen sollte. Kinder unter 12 Jahren müssen – wie bei einer Impfung in einer Impfstelle oder beim Kinderarzt
auch – von einem Elternteil begleitet werden und können ohne Begleitung nicht geimpft werden. Für die Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren gilt, dass eine Begleitung durch ein Elternteil beim Impftermin grundsätzlich möglich, aber nicht vorgeschrieben ist. Für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren müssen die Einwilligungserklärung und der Aufklärungsbogen von einer sorgeberechtigten Person unterschrieben worden sein. Ältere Kinder können die Dokumente selbst unterschreiben. Neben den Boosterimpfungen können bei den Terminen auch Erst- und Zweitimpfungen stattfinden.

Mitgebracht werden müssen diese Unterlagen:
Impfpass (sofern vorhanden)
ein Ausweisdokument oder eine Krankenkassenkarte,
die ausgefüllten und unterschriebenen Einwilligungs- und Anamnesebögen für die Impfung mit mRNA-Impfstoff. Die Dokumente findet man hier oben auf der Seite.